§ 28a BDSG: Panikmache in Sachen Inkasso
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
Beitrag von Tobias
08.02.2017, 19:53 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von "Negativdaten" eine Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigten Forderungen - die vor Gericht keinen Bestand haben. Sofern der juristische Laie nicht weiß, dass er eine (unberechtigte) Forderung nur bestreiten braucht, um einer Übermittlung seiner Daten rechtswirksam vorzubeugen, wird ihm oft suggeriert, dass nur eine sofortige Zahlung der gesamten Forderung vor diesem Übel bewahren könne. Dieses Spiel spielen auch Auskunfteien mit.
Auch das Erfordernis der Mahnungen wird oft nicht eingehalten, zumal der Nachweis des Zugangs beim Empfänger selten erbracht werden kann. Inkasso ersetzt eben nicht Versäumnisse des Gläubigers.
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Versäumnisse des Gläubigers von Tobias, 08.02.2017, 20:59 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von Negativdaten eine (gesteigerte) Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigter Forderung - die... » Weiterlesen
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Besten Dank für diese verständliche Darstellung von Segantini, 24.07.2014, 12:34 Uhr
Als juristischer Laie ist man natürlich verunsichert, wenn plötzlich Kredite und Verträge verweigert werden und sich herausstellt, daß ein Schufa Eintrag dahinter steckt - trotz bestrittener Forderung. Denn hier wird ja der Rechtsweg ausgehebelt, ein Schufa Eintrag kommt in seiner Wirkung einem... » Weiterlesen
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Sehr schöne Argumentation – hat mir Super geholfen von Oliver B., 11.04.2013, 14:54 Uhr
Als Nichtjurist und (trotzdem) Datenschutzbeauftragter bin ich immer wieder auf der Suche nach Argumenten um falsch verstandene Gesetzesregelungen richtig zu stellen. Dabei bin ich über Ihren Artikel gestolpert. Der ist zwar schon zwei Jahre alt aber immer noch aktuell. Wie hier beschrieben, ist... » Weiterlesen
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